70 Jahre Posthorn

„70 JAHRE Freimarken: POSTHORN-MARKENAUSGABE“

ein Betrachtung von Hans-Günter Frech

Eine Idee, die in Frankfurt am Main Anfang der fünfziger Jahre ihren Ursprung fand!

Dauerserien waren von jeher für uns Sammler faszinierend, ob vor 70 Jahren oder heute und immer noch haben diese Ausgaben etwas Besonderes an sich. In 2021 feiern wir nun den 70. Geburtstag der Freimarkenausgabe „Posthorn“ mit Inschrift „Deutsche Bundespost “ und noch immer gibt es vieles zu erforschen und zu berichten.
Dieser umfangreichen Aufgabe stellt sich die Arge Posthorn – Heuss, seit Gründung im Jahre 2000 immer wieder aufs Neue (nachzulesen in den verausgabten Rundbriefe Nr. 1 bis 59 unserer Arge Posthorn-Heuss).

Aber so einfach war das mit dieser Serie am Anfang nicht!

Als am 01. April 1952 im Amtsblatt Nr. 28 unter der Verfügung 168, die beiden letzten Werte zu 80 und 90 Pf für den 16. April angekündigt wurden, ahnte die Sammlerschaft noch nichts um die spätere Beliebtheit der Markenausgabe. War doch im Vorfeld um  die Ausgabe ein großer Wirbel entstanden. Wie bereits in der Überschrift gesagt: „Aber so einfach war das mit dieser Serie nicht“!

Beginnend mit der Ausschreibung eines Preisausschreiben – zur Erlangung von Entwürfen für Briefmarken der Bundesrepublik Deutschland – ( nachzulesen in der Beilage zur Sondernummer des Amtsblattes vom 02. Januar 1950), wohl einmalig in der Markenausgabelandschaft der Bundesrepublik Deutschland, bis hin zu der Ausstellung  der Entwürfe in der Wandelhalle der Paulskirche Frankfurt/Main,  suchte man ein geeignetes Motiv für die „Erste Dauerserie“ der noch  jungen Bundesrepublik Deutschland .

Voraus ging der Zusammenschluss der drei Westzonen – am 03. Oktober 1949.
Ab da galten alle Briefmarken der Vereinigten Wirtschaftsgebiete und der Länder Baden, Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern im gesamten Bundesgebiet. Bei der Vielfalt von gültigen Postwertzeichen wussten selbst die Schalterbeamten oftmals nicht, welche Briefmarken eigentlich noch gültig waren. Diese unübersichtliche Lage erforderte, dringend die Einführung einer neuen einheitlichen Dauerserie mit der Inschrift „Deutsche Bundespost“. Ja, selbst die neu gegründete Deutsche Demokratische Republik (DDR) war hier schneller, hatte sie doch bereits ab dem 02. März 1950 auf den gültigen Postwertzeichen – statt „Deutsche Post“ – nun die neue Staatsbezeichnung „DDR“ eingeführt. Somit fand ein sportpolitischer Anspruch gegenüber jeglichen Kritikern seine Begründung. Natürlich liefen bereits seit dem 03. Oktober 1949 auch diverse Vorbereitungen bei den westlichen Postbehörden. Hier hatte der Referent des neuen Bundespostministers bereits Ausschreibungsbedingungen für o.g. Preisausschreiben entworfen und am 28. Dezember 1949 zur Veröffenlichung freigegeben. Zur Einreichung kamen weit über 5000 Entwürfe.

Nachdem am 01. April 1950 die Postverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland von dem Bundespost -Ministerium übernommen wurde, stellte ab 10. April bis zum 07 . Mai 1950 der erste Bundespostminister Dipl.-Ing. Hans Schuberth, im Rahmen einer Ausstellung in der Wandelhalle der Paulskirche in Frankfurt/Main die Markenentwürfe der Öffentlichkeit vor.

Die Presse nahm großen Anteil daran und als erster Preisträger wurde  Prof. Johannes Wohlfahrt aus Rottenburg/Neckar mit dem Motiv „Friedenshände“ ausgerufen.
Obwohl das Preisausschreiben  nun  abgeschlossen und ein mögliches Markenmotiv gefunden war, fiel die Entscheidung ganz anders aus! Keiner der in die engere Wahl gekommenen Vorschläge, auch nicht die preisgekrönten Entwürfe, bzw. auch das Siegermotiv von Prof. Johannes Wohlfahrt, kamen später als Vorlage für den Posthornsatz in Frage. Welche Gründe auch immer dahinter standen, sie blieben und bleiben uns bis heute verborgen.

Im Amtsblatt, Nr. 1 vom 03. Januar 1951 wurde die neue Dauerserie angekündigt . Danach verging noch fast ein halbes Jahr, bis die ersten  drei Marken von insgesamt 16 Werten zu 4 Pf, 10 Pf und 20 Pf am 20. Juni verausgabt wurden.

„Die Ersttags – Stempelpanne“

Für diese Serie wurden erstmals in der Geschichte der deutschen Nachkriegspost offizielle Ersttagsstempel eingesetzt. Laut Verfügung Nr . 227/1951 konnten Sendungen in freigemachten Umschlägen mit dem Vermerk –  „Ersttagsstempelung“ bei jeder Postdienststelle der Bundesrepublik Deutschland nur am 20 . Juni 1951 an die Versandstellen  aufgegeben werden. Gerade diese Festlegung – echt laufender Ersttagsbrief Gesuche, mit dem Auslieferungsdatum vom 20. Juni führten zu der besagten Panne. Wegen den noch sehr hohen Beständen der Bautenmarken hatten nicht alle Postämter die neuen Marken vorrätig, oder waren nicht bereit diese an die Kunden abzugeben. Nach Einspruch durch den Bund Deutscher Philatelisten (BDPh) kam man ausnahmsweise dem Wunsch nach, die „Ersttags – Abstempelfrist“ bis zum 30. Juni zu verlängern. Mit Verfügung 606/51 kam der letzte amtliche Ersttagsstempel für die Werte zu  40 Pf und 60 Pf am 20. Dezember 1951 zum Einsatz (für die Werte zu 70, 80 und 90 Pf im Ausgabejahr 1952 lag kein Ersttagsstempel mehr vor!).

Mit der Entscheidung die Posthorn – Dauerserie herauszugeben war gleichzeitig eine befristete Verkehrszeit festgelegt worden. Die Posthornserie war somit kaum dreieinhalb Jahre frankaturgültig. Der eigentliche Zeitraum der überwiegenden Nutzung eher noch kürzer, denn am Anfang wurden die Bautenwerte aufgebraucht und ab Frühjahr 1954 bekam sie Konkurrenz von der Heuss-Serie. Bedingt durch nicht optimale Produktions – Bedingungen Anfang der 50er Jahre weist die Posthornserie trotz der kurzen Verwendungszeit und für Dauerserien mit teilweise geringen Auflagen  viele Besonderheiten auf. Papier und Farben änderten sich mehrfach. Vier Marken wurden sogar in zwei verschiedenen, unterscheidbaren Druckverfahren, im Plattendruck und im Walzendruck hergestellt. Sowie es über den Michel-Spezial-Katalog hinausgeht, sind viele Fragen offen deren Beantwortung eine intensive Beschäftigung erfordern.

Noch heute wird das schlichte und einprägsame Bildmotiv von vielen Sammlern belächelt. Das Posthorn ist aber schlechthin der Motivklassiker für Dauerserien und das nicht nur in Deutschland. Wer Lust und Spaß an der Ausgabe findet, kann sich nun hier tummeln, beim Sammeln von Einheiten, Rand- und Druckvermerken oder Abarten, seltenen Destinationen und Portostufen jeglicher Art.
Man könnte über diese Ausgabe noch vieles schreiben und berichten, lassen wir es aber bei ein paar Besonderheiten die nicht unbedingt im Michel-Katalog zu finden sind und über die noch wenig Informationen vorliegen!

Die Mischfrankaturen-Situation in Verbindung mit der Bauterausgabe!

Heute neigen ja Sammler dazu, die Einzel- oder Mehrfachfrankaturen der jeweiligen Marken-Ausgaben, den Mischfrankturen vorzuziehen. Wen wundert das, da ja auch im Michel-Briefekatalog diese Frankaturen höher bewertet werden und die preislichen Unterschiede sich in allen Katalogen nachlesen lassen. Es ist eben das Problem der Mischfrankaturen, dass so manchem Sammler nicht behagt. Nicht die  genaue Posthorn-Frankatur  mittels einer, oder mehreren Wertstufen, war im zweiten Halbjahr 1951 bei höheren Gebührenstufen das Normale, sondern vielmehr die Mischfrankatur mit „Bauten-Werten“. Waren die Bauten-Pfennigwerte doch noch in ausreichenden Mengen an den Postschaltern erhältlich und bis 31. März 1953 auch frankaturgültig.

Da bereits früher viele Sammler diese Mischfrankaturen nicht besonders liebten,  wurden die meisten Briefumschläge im laufe der Zeit meisten zerschnitten. Seltener sind somit Briefe aus dieser Zeit: Oberer Fernbrief bis 40g, vom 28. Juni 1951 nach Holland, mit rückseitiger „Zollvignette – Zur Devisenüberwachung zollamtlich geöffnet“ und Stempel der Briefprüfstelle – beim Zollamt Rheine i.W. vom 28. Juni 1951.

Gebühren: für 20g = 30Pf, je weitere 20g = 20Pf.

Zu diesem Zeitpunkt waren nur die Marken zu 4 Pf, 10 Pf und 20 Pf aus der Posthornserie bei der Post erhältlich. Erst über 2 Monate später – am 01. August 1951 – folgten die Werte zu 2 Pf , 5 Pf und 30 Pf. Da sich zu diesem Zeitpunkt, wie bereits berichtet, noch erhebliche Mengen von  Bautenmarken im Umlauf befanden, ist es als logisch anzusehen das man eben so frankierte.

Am 20. September 1951 drei Monate nach Ausgabe der ersten Werte, folgten die Marken zu 6 Pf, 8 Pf,
15 Pf und 25 Pf. Kurz vor Weihnachten kamen die  Werte zu 40 Pf und 60 Pf – Ausgabe vom
20. Dezember 1951 – in den Umlauf.
Nun kann man davon ausgehen, dass die letzten verausgabten Werte des Jahres 1951 ihre Verwendung erst in den ersten Monaten des Jahres 1952 fanden, d.h. bis zu deren Ausgabetermin waren die „Bautenmarken“ gleichberechtigt im fließenden Übergang beider Serien.

So ergaben sich zwangsläufig – Mischfrankaturen „Posthorn / Bauten“ und sind im 2. Halbjahr für alle die 40 Pf – Marke übersteigenden Gebühren als normal anzusehen!

Wie z.B. bei dem Luftpostbrief nach Kairo/Ägypten vom 09. Januar 1952, mit einem Gewicht von 8g. Durch gutes Mischen mit kleinen Pfennigwerten – Bauten / Posthorn – wurden die Luftpostgebühren in Höhe von 40 Pf bezahlt (LP-Zone II = 2 x 20 Pf).

Erst am 11. März 1952 kam mit der Ausgabe des 70 Pf Wertes, eine geeignete Marke für diese  Luftpost – Auslandsportostufe, zum Einsatz. Man kann  an dieser Stelle festhalten, dass ab Mai 1952 die  Mischfrankaturen mit Bauten – Pfennigwerten immer seltener werden, da nunmehr alle sechzehn Wertstufen der Posthorn -Serie an den Postschalter in ausreichenden Mengen vorlagen. Im ersten Vierteljahr 1953 – bis zur Außerkurssetzung der Bauten – Pfennigmarken am 31. März 1953 – sind  Mischfrankaturen möglich gewesen, doch kaum noch anzutreffen .

Nun könnte man zwar zwischen philatelistischen „gemachten“ Frankaturen und solchen „reinsten Bedarfes“ an Mischfrankaturen unterscheiden, aber halten wir uns mit so feiner Differenzierung an dieser Stelle nicht auf.

Nehmen wir  den Post-Innendienst => „Die Paketkarten“

Erste Gebührenperiode – für den Paketdienst – nach Ausgabe der ersten Posthorn- Wertstufen wurden Gebühren und Zonen bis zum 15. Oktober 1951, für Pakete nach dem Bundesgesetzblatt Seite 824 vom 29. März 1951, verrechnet.

Nun gab es ja bis dato nur die kleinen Posthornwerte bis 30 Pf und es liegt auf der Hand , dass die reine Verwendung von Wertstufen der Ausgabe „Ziffer mit Posthorn“ auf Paketkarten eher selten war! Auch hier galt der alte Wahlspruch der Post- „möglichst wenige  Wertstufen für die  jeweiligen Gebühren einzusetzen“!

Auszug aus der Gebührentabelle Gewöhnliche – Pakete ( für 5. Zonen in 16 Gewichtsabstufungen bis zu einem Höchstgewicht von 20 kg)

bis 75km bis 150km bis 375km bis 750km über750km
bis  5kg 50 Pf    60 Pf   90 Pf   90 Pf   90 Pf
bis 6kg 60 Pf    80 Pf 120 Pf 130 Pf 140 Pf
bis 7kg 70 Pf  100 Pf 150 Pf 170 Pf 190 Pf
bis 8kg 80 Pf  120 Pf 180 Pf 210 Pf 240 Pf
bis 9kg 90 Pf  140 Pf 210 Pf 250 Pf 290 Pf

Die beiden unten abgebildeten Paketkarten zeigen die  möglichen gegebenen Nuancierungen, da Paketkarten immer nach der Unterschieddefinition „echtem Bedarf“ einzustufen sind! Dennoch hätte man bei der linken Paketkarte (von Fürstenau (Kr. Bersenbrück nach Röderaul über Riesa/sowj . Zone) vom 04.Oktober 1951, in der 3. Entfernungszone bis 375 km mit einem Gewicht bis 5 kg, hier auch die Frankatur mittels dreier 30Pf „Posthornmarke“ darstellen können.

Also was stimmt nun wirklich?

Ganz einfach : Paketkarten wurden überwiegend bei der Einlieferung am Paketschalter vom Annahmebediensteten frankiert. Die 90 Pf Bautenmarke gab es vermutlich im Wertzeichenbuch des Beamten nicht mehr und er hat nach  dem  „Sparsamkeitsprinzip“ die eben noch vorrätige 60er Bautenmarke mit einem schon vorhandenen 30Pf Posthornwert kombiniert. Durchaus denkbar war ja, dass die 30 Pf Bautenmarke bereits auch schon aufgebraucht war.

Rechte Paketkarte: Diese Paketkarte mit einer „reinen Posthorn – Frankatur“ (Viermal 30 Pf und einer 10 Pf) ist eine Seltenheit ersten Ranges! Weil die 30 Pf Marke erst am 01.08.1951 ausgegeben wurde, somit war diese Portostufe nur sieben Wochen möglich. Dazu kommt noch die Destination des Paketes, nämlich der Versand in die „DDR“. Allein schon die beiden unterschiedlichen Ankunftstempel auf der Rückseite sind beachtenswert, (15b) Stadtroda, 17.10.51-6, Kennbuchstabe c. und (15) Ottendorf über Stadtroda, 17.10.51-10, Kennbuchstabe a.

Und noch mehr erstaunt, dass diese Paketkarte –  in der 4. Entfernungszone, mit einem Gewicht von 6kg – als Ganzes erhalten geblieben ist und dann auch noch den Weg wieder zurück zur westdeutschen Bundespost fand!

Die vorgehende Gebührenperiode endete damit  am 19.10.1951; bezogen auf die Posthorn -Serie war es also frühestens ab 20.10.1951 möglich, mit 10 bzw. 20 Pf Marken auch Paketkarten mit zu frankieren. Aus diesen vier Monaten der „Rest-Periode“ daher Posthorn – Paketkarten im Markt zu finden, dies gleicht der berühmten Suche nach der „Stecknadel im Heuhaufen“ . Dabei ist keinesfalls auszuschließen, dass sich solche Belege noch unentdeckt in Paketkartenposten von Händlern befinden,  weil eben diesem Gebiet bisher allgemein zu wenig Beachtung geschenkt wurde.

Mit Verordnung zur Änderung der Postordnung vom 30. Januar 1929 für das Paketwesen, wurden im Amtsblatt 103 zum 17. Oktober in der Verfg. 537/1951 die neuen Paketgebühren zum 20. Oktober angekündigt – Gültigkeit bis 30.04.1958.

Bereits bei der Ankündigung der Serie im Amtsblatt, Nr.1 vom 3. Januar 1951 kündigte man doch „Werte zu 1 und 2 DM“ an , die aber wegen  den noch erheblichen vorhandenen Markwerten der Bautenausgabe nie verausgabt wurden. Des weiteren hatte man die 70 Pf Wertstufe wie bereits angesprochen, ja nicht mit eingeplant! Diese schob man ohne weite vorherige Ankündigung kurzfristig mit Amtsbl.Verf.102/52 am 11.03.1952 ein. Mit der Gebührenänderung zum 01. Juli 1954 stellte sich ein weiteres Problem dar. Für „Drucksachen bis 20g“ wurden die Gebühren von  4 Pf auf 7 Pf angehoben, hierfür hatte man aber keine geeignete Wertstufe eingeplant!

Die 27 Tage Gepührenperiode ohne eine geeignete 7 Pf Wertstufe! => neue Drucksachen-Gebühren vom 01. Juli 1954!


Die neue Dauerserie mit Markenbild des Bundespräsidenten Th. Heuss war am 01. Juli 1954 bereits erschienen, aber auch in dieser Markenausgabe befand sich keine geeignete   7 Pf Wertstufe für die neue Drucksachengebühr (s. auch Amtsbl. 10 vom 25. Januar 1954).

Lag es nun an der Hektik und der Kürze der Zeit, dass man eine so wichtige Wertstufe außer Acht ließ? Hatte man doch bereits in der Verf.Nr. 41/54 vom 25. Januar 1954 angekündigt, dass der Postschalterverkauf der Posthorn-Ziffernserie 1951 zum 30. Juni 1954 endete. So bekamen nun der 2 Pf Ergänzungs-und Füllwert aus beiden Ausgaben der Posthorn-, sowie der Th. Heuss I Dauerserie, eine ganz besondere Rolle! Man konnte davon ausgehen, dass so manch vorausschauender Postbeamte die kleinen Werte erst einmal in seinem Wertzeichenbuch weiterführte. Denn die am 15.06.1954 verausgabte 2 Pf Th. Heuss- Marke war sicherlich noch nicht in ausreichenden Mengen bis zum 01.07.1954 an allen Postämtern vorhanden.

Beide Drucksachen stellen die 27 Tage ohne eine 7 Pf Wertstufe an den Postschaltern schon dar, denn erst am 28. Juli 1954 erschien der erste 7 Pf Wert in der Ausgabe Th. Heuss I. Bis dahin konnte man das neue Drucksachenporto nur durch eine Mischfrankatur mittels der Wertstufe 2+5 Pf Posthorn bzw. 2 Pf Posthorn und 5 Pf Heuss, oder umgedreht erreichen. Knapp vier Wochen waren solche Mischfrankaturen nur möglich! Man versuchte heute einmal solche Belege noch zu finden! Noch schwieriger wird es natürlich bei Sonderdiensten!

                                     (Stempeldatum Drucksache bis 20g vom 14.7.1954)

Am Schluss unserer Betrachtung kommen wir noch einmal auf das Gültigkeitsende der Posthorn-Ausgabe zu sprechen. Hier sprechen wir von der sehr kurzen „184 Tage Portoperiode“ und zwar vom
01. Juli bis 31. Dezember 1954!

Man beachte dabei noch einmal das bereits angesprochene Amtsbl.Nr.10 und die Verf. 41/54! Hier ist nachzulesen : „Der Postverkauf der DM -Werte der Bautenserie und aller Werte der Ziffernserie 1951 wird mit Ablauf vom 30. Juni 1954 eingestellt. Diese Postwertzeichen behalten ihre Gültigkeit zum Freimachen  von Postsendungen bis einschließlich 31. Dezember 1954. Sie können während des Monates Januar 1955 kostenlos gegen gültige Postwertzeichen umgetauscht werden.

Noch genauer findet man einen Hinweis in der Verf. 240/54 vom 04. Mai 54 wieder: Die Ende Juni 1954 zurückgezogenen Bestände  sind an die Wertzeichenverteilungsämter abzuliefern (siehe ADA VII , 1 § 46) und „dort“ gesichert aufzubewahren. Die Stückzahl, getrennt nach Werten, ist zum 20. August 1954 zu melden. Soweit Restbestände mit Sicherheit bei den Ämtern innerhalb der Gültigkeitsdauer im inneren Dienst  aufgebraucht werden können, dürfen sie von der Ablieferung ausgeschlossen werden. Über die  Stoffserhaltende Vernichtung der abgelieferten Bestände wird besonders verfügt!

Was heißt  das nun für uns Sammler ?

Sendungen nach dem  01.  Juli 1954 frankiert mit Posthornmarken sind doch eher als selten einzustufen!

Päckchen-Adressenaufkleber von Hamburg-Wandsbek, 02.08.54.-17 mit neuer Gebühr von 70 Pf (vorher 60 Pf).

Einschreiben bis 20g, von (14a) Fellbach (Württ.) 2, 14.07.54.-12 mit neuer R.-Gebühr von 50 Pf (vorher 40 Pf).

An Hand der Wertstufe 70 Pf, mit der kleinsten Auflage, ergaben sich nach der Portoerhöhung vom
01. Juli 1954 weitere Frankaturmöglichkeiten, so z.B. oberer eingeschriebener Fernbrief bis 20 g, mit neuer Einschreibgebühr von 50 Pf.

In der damaligen Zeit waren die Postbeamten äußerst korrekt in der Handhabung und Ausübung ihrer Tätigkeiten. Sie hielten sich an die Amtsblätter und die daraus resultierenden jeweiligen Verfügungen. Wie groß waren die Markenmengen, die sich nach dem 1.Juli 1954 noch im Handel befanden? Aus heutiger Sicht und den uns bekannten Unterlagen ist das sehr schwer zu sagen und wir können heute die unterschiedlichen Markenmengen kaum mehr recherchieren!

Festzuhalten wäre an dieser Stelle – „der offizielle Postschalterverkauf endet mit dem 30. Juni 1954 “  und nicht wie bis heute immer  wieder beschrieben, als Abverkauf der Posthorn-Ausgabe zum
31. Dezember 1954! Dies belegen ja auch die Bekanntmachungen und Aushänge in den Schalterräumen der Post I und den Poststellen II bis Ende Juli 1954 wieder (siehe hierzu auch Amtsbl.Vfg.Nr. 240/24).

Richtig ist aber auch, dass die Wertzeichenverteilungämter in den Folgemonaten Juli bis Dezember 1954, immer wieder größere Mengen von höheren Wertstufen an den Post-Innendienst zum Aufbrauch abgab.

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