Fälschungen

Meldungen zu Fälschungen!

Achtung: „Stempel-Fälschung auf Zusammendrucke der Nachauflage Y II aus 1960“!

Markenteile aus einem Zusammendruckbogen nach Michel-Nr. 50 und 51 Y II (Nachauflage)

Abbildung 1: S 50 uns S 52 Y II mit Sonderstempel – 50 Jahre TAUMA (Tauschverbindung Münchener Briefmarkensammler e.V.),                         von (13b) München, 11.10.60.-16, UB „a“.
Abbildung 2
Abbildung 2: Mit Rückseitige Stempelprüfung – „STPL-FALSCH, Schmidl BPP“!

Wie immer heißt es auch hier wieder – „bitte Augen auf beim Kauf eines solchen Stückes“.


Stempelfälschungen aus dem Internethandel:

Stempel => von Kassel 4, 14.09.64 und vom 21.11.64!
Verbandsprüfer Schlegel Berlin, warnt vor Heuss-Lumogen-Sätzen mit runden und
zentrischen Stempeln „Kassel 44“ mit Kennbuchstabe „d“ und vor einem
Hand-Rollstempel „Kassel 44“ mit Kennbuchstabe „r“. Der „r“-Stempel wurde im
August 2001 als „echt“ attestiert. Die danach eingereichten großen Mengen zu
prüfender Marken blieben aber unbearbeitet. Es wird seit längerer Zeit versucht,
die nicht geprüften Sätze mit dem einmal ausgestellten Attest aus dem Jahre 2001
an den Mann zu bringen

Gefälligkeitsabstempelungen mit Handrollstempel sind selten. Die Post hatte auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden auch mit Handrollstempeln, Vorlagen und Belege gefälligkeitsgestempelt, aber warum sollte ein Postkunde auf eine Entwertung mit dem Handrollstempel bestehen, wenn ein Fauststempel zur Verfügung steht und der im Allgemeinen bessere Abdrücke liefert?

Dieser besagte Stempel war im Postamt Kassel-Niederzwehren im Einsatz, und Herr Schlegel ist wohl stutzig geworden, als zu viele Sätze mit dem besagten Stempel vorgelegt wurden.

„Bitte Augen auf beim Kauf und Tausch“


Bedarfs FDC – ESST Fälschung!


Hier hat ein ArGe Mitglied schnell und korrekt gehandelt!

Abbildung: Brief im Internethandel (Ebay) vom 05.09.2009 wurde für 73,00 € zugeschlagen. Die oben gezeigte Abbildung sollte allen Bedarfs-Sammler zu denken geben, gerade wegen der doppelten Verwendung des Briefumschlages im Allgemeinen.

Um das Ganze besser einordnen zu können, hierzu folgende Information:

Der Einlieferer hat den Brief ausgeschrieben unter Bund Posthorn mit der Marken-Frankatur 6, 8, 15 und 25 Pf, als Bedarfs-FDC und mit Echtheitsgarantie! Was natürlich falsch ist (Echtheitsgarantie! Brief kann vom Käufer zur Prüfung geschickt werden, bei Falsch-Prüfung, Brief an den Verkäufer zurück!). Geprüft wird hier ja nicht der Echtheitsbedarf und der Versand des Stückes, sondern nur der FDC-Stempelabschlag und die Marken selber.

Bei diesem Beleg handelt es sich um einen früheren Firmenumschlag, per Einschreiben, des Automatenherstellers Johann Vaillant in Remscheid, an einen Installateur in Essen. Was man ja auch an dem restlich verdecktem Firmen-Freistempler von Remscheid deutlichst sehen kann. Der damalige Einschreibezettel befand sich unterhalb der Empfängeradresse und wurde entfernt, restliche Klebe- und Wasserspuren, sind ein Hinweis dafür! Natürlich kann der Briefumschlag, Mangels an Papier, für die Verwendung und Abstempelung der neuen Posthorn-Marken, am 20. September 1951 genutzt wurden sein. Was ja auch nicht bemängelt wird und natürlich erst noch zu prüfen wäre! Aber ein Bedarfs-FDC, wie in der Los-Beschreibung ersichtlich, ist es nun einmal auch nicht.

Nach Meinung der ArGe, wurde der R-Zettel von Remscheid erst später entfernt, um den Anschein zu erwecken, dass es sich hier um eine portogerechte Ersttagsfrankatur mit der Gebühr von 20 Pf für den Brief bis 20g und 40 Pf für die R-Gebühr handele und das währe schlecht hin nicht mehr korrekt.

Bei einem Telefonat mit dem Einlieferer wurde der Sachverhalt wie oben beschrieben und das es sich dabei nicht um einen Bedarfs-FDC handele! Nach seiner Aussage, würden Briefe in ähnlicher Art, vom Verbandsprüfer Schlegel Berlin, diesbezüglich mit Zertifikat geprüft. Was sicherlich keinerlei Grundlage entspricht und auch als „FALSCH“ bewertet werden muß. Der Einlieferer, wollte und konnte den Brief aber nicht mehr von Ebay entfernen, da laut seiner Meinung bereits schon zahlreiche Gebote getätigt worden waren. Die ArGe teilte ihm mit, dass dieser Brief/Abbildung in unserem Internet-Auftritt, unter dem Link „Fälschung“ gezeigt wird, um die Sammler vor  weiteren Angebote in dieser Art aufmerksam zu machen.
Somit kann in Zukunft Schaden von unseren Mitgliedern und solche die es werden wollen, sowie allen Posthorn-Belegsammlern, abgewendet werden.

Bitte in Zukunft immer Augen auf beim Internetkauf!!!!


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Arbeitsgemeinschaft Bund Dauerserien Posthorn-Heuss e.V. - 2024