DIE BLINDENSCHRIFTSENDUNG

Um Blinden das Lesen zu ermöglichen, wurde 1829 vom Französischen Blindenlehrer Lous Braille eine Schrift mit erhabenen Punkten erfunden. Louis Braille erfand seine Blindenschrift nicht isoliert für sich allein Er baute auch auf den Überlegungen anderer auf. Ein Anstoß war, dass einer seiner blinden Mitschüler dem Lehrer erzählte, er habe zu Hause eine Karte entdeckt, auf der die Lettern durch geprägt waren, so dass er die Schrift leicht lesen konnte.
Der Blindenlehrer ließ daraufhin Drucke in erhabener Schrift herstellen. Aber die Buchstaben mussten mindestens zweieinhalb Millimeter hoch sein, damit Sie erfühlt werden konnten. Nun wurde von Louis Braille in den Sommerferien in der Schusterwerkstatt seines Vaters damit aus Lederstücken Dreiecke, Quadrate, und Kreise herzustellen aber das Ergebnis stellte ihn nicht zufrieden.

Blindenblatt der Blindenschrift in Braille

Als 13 jähriger lernte Braille den Artilleriehauptmann namens Charles Barbier für militärische Zwecke erfundene „Nachtschrift“ kennen die einen kompliziertes System von Punkten darstellte. Braille vereinfachte diese Schrift, indem er die Silben durch Buchstaben ersetzte und die Anzahl der Punkte von zwölf auf sechs pro Zeichen reduzierte.1825 hatte der erst 16 jährige Louis Braille seine Blindenschrift fertig gestellt.

Erst 1850 wurde die Blindenschrift (Braille) offiziell für den Unterricht an französischen Blindenschulen eingeführt. Den Siegeszug seiner Erfindung erlebte Braille nicht mehr. Er starb 1852 in Paris an Tuberkolose.
1886 erlaubte die Deutsche Reichspost die Versendung von Blindensendungen, von Schriftstücken mit dieser Schrift, die meist sehr umfangreich ist, unter dem ermäßigten Drucksachenporto.
1913 kam es zu einer besonderen, noch weiter ermäßigten, gestaffelten Gebühr für Schriften in der Brailleschrift. Vom 1. April 1921 an galt die Gewichtsstufe von je 500g. Am 1. Oktober 1922 wurde das Höchstgewicht auf 5 kg angehoben.1923 kam es erst zur Erhöhung der Gewichtsstufe auf 1 kg., ab 1. Dezember 1923 zu einer Einheitsgebühr von 3 Pfennig bis 5 kg.

Arten von Blindenschriftsendungen

  • Schriftstücke in Blindenschrift (Brailleschrift)
  • für Blinde bestimmte Tonaufzeichnungen oder sonstige Magnetträger, deren Absender oder Empfänger eine amtliche anerkannte Blindenanstalt ist oder in deren Auftrag der Versand erfolgt.
  • Papiere für die Aufnahme von Blindenschrift, wenn sie von einer anerkannten Blindenanstalt an Blinde versandt werden.

Die Versandmerkmale
Die Umhüllung von Blindensendungen darf grundsätzlich nicht verschlossen sein. Zudem wird jede Sendung oberhalb der Anschrift mit dem Vermerk „Blindensendung“ gekennzeichnet. Gegen Entgelt bietet die Deutsche-Bundespost heutige Deutsche Post die Möglichkeit, die Blindensendung mit zusätzlichen Briefleistungen, wie zum Beispiel Einschreiben zu kombinieren.
Die Einlieferung erfolgt über den Briefkasten oder bei größeren Formaten über Postämter (Postfilialen).Gilt ebenfalls für Internationalen Versand von Blindensendungen . Die Kennzeichnung lautet: Blindensendung oder “Cecogramm”.

Kriegsende 1945
Blindensendungen waren vom 15. 1. 1947 an zum Postversand zwischen allen 4 Besatzungszonen zugelassen. Das Höchstgewicht für offene Sendungen beträgt 1kg, die Gebühr 6 Rpf.
Vom 15. 2. 1947 an wird das Höchstgewicht für Blindenschriften innerhalb der Britischen Zone sowie im Verkehr mit der US-Zone von jetzt 1 kg. auf 5 kg. erhöht. Am 22. 8. 1947 sind Blindenschriftsendungen, bis zum Höchstgewicht von 5 kg erhöht.
Vom 15. 8. 1947 an ist im Internationalen Postverkehr das Höchstgewicht für Blindenschriftsendungen, im persönlichen Schriftwechsel, von 500 g auf 2 kg. Für Bücher auf 5 kg. heraufgesetzt. Vom gleichen Zeitpunkt an sich die Gebühren für Sendungen aus Deutschland nach dem Ausland vom dreifachen auf das Zweifache der Vorkriegsgebühren gesengt worden.
Vom 19. 7. 1948 an wird das Höchstgewicht für Blindenschriftsendungen von und nach dem Ausland von 5 kg auf 7 kg. heraufgesetzt.
Mit Wirkung vom 1. Januar 1949 an wird das Höchstgewicht für Blindenschriftsendungen ebenfalls auf 7 kg heraufgesetzt. Die Gebühr beträgt bis zum Höchstgewicht von 7 kg 4Pf.
Die Gebühr für Blindensendungen in das Ausland wird vom 1. Juli 1953 an auf 4 Pf (wie im Inlandsverkehr bei einem Höchstgewicht von 7 kg festgesetzt). Die bisherige Berechnung nach Gewichtsstufen von 1 kg. entfällt.
Am 1.März 1963 wird für die Beförderung der Blindenschriftsendungen keine Gebühr mehr erhoben. Weiterhin bleiben aber für zusätzliche Serviceleistung wie zum Beispiel Einschreiben gültig.

Hier eine Blindenschriftsendung aus Tarif-Periode 1. 9. 1948 - 28. 2. 1963 Gewicht 2kg am 11. 12. 1959